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Jens Fischer

 

Schornsteinfegermeister

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4-Pascal Messung - Dichtheitsprüfung

4-Pa

Der gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten in Verbindung mit luftabsaugenden Anlagen (z.B. Raumlufttechnische Anlagen und Abluft-Dunstabzüge) ist generell nicht zulässig.

Durch die mechanische Absaugung kann ein so starker Unterdruck in den Aufstellräumen entstehen, dass Abgase – auch aus anderen aufgestellten Feuerstätten austreten. Aufgrund der austretenden Abgase kann es unter Umständen zu Gesundheitsschäden durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung kommen.

Der Betrieb der luftabsaugenden Anlagen darf nur möglich sein, wenn ausreichend Zuluft aus dem Freien als Unterdruckausgleich nachströmen kann. Hier besteht die Möglichkeit eines messtechnischen Nachweises, dass ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann (4-Pascal Messung).